Der Bundestag hat am 13.06.2013 das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung verabschiedet.Mit dem neuen Gesetz wird für Rechtsanwälte und andere Angehörige freier Berufe die Möglichkeit geschaffen, die Haftung für berufliche Fehler auf das Vermögen der Gesellschaft zu beschränken. Voraussetzung ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2,5 Millionen Euro für jeden Versicherungsfall.
Die BRAK hatte bereits 2011 einen Gesetzentwurf vorgelegt, dessen Vorschläge in das jetzt verabschiedete Gesetz eingeflossen sind.
Weiterführende Links:
- Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater
- Vorschlag der BRAK zur Haftungsbegrenzung bei der Partnerschaftsgesellschaft (Stlln.-Nr. 31/2011, Mai 2011)