Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 07.06.2013 beschlossen, zum 2. KostRMoG und zum Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts jeweils den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Die Länder erhoffen sich dabei eine weitere Entlastung der Justizhaushalte. In der Gesamtschau beider Gesetze solle auch eine angemessene Verbesserung des derzeit stark defizitären Kostendeckungsgrads in der Justiz der Länder erreicht werden, heißt es in den beiden wortgleichen Beschlüssen zur Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Die nächste Sitzung des Vermittlungsausschusses findet am 26.06.2013 statt, das Justizkostenrecht und die Prozesskostenhilfe stehen auf der Tagesordnung.

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