Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 15.05.2013 eine Anhörung zum Thema unseriöse Geschäftspraktiken und unsauberes Inkasso durchgeführt. Die Bundesregierung und einzelne Fraktionen hatten dazu jeweils Gesetzentwürfe vorgelegt. In der Begründung des Regierungsentwurfes heißt es, dass die vorgeschlagenen Regeln der Eindämmung unseriöser Praktiken beim Inkassowesen, bei der Telefonwerbung und im Abmahnwesen dienen sollen, ohne die berechtigten Belange seriöser Gewerbetreibender zu beeinträchtigen.

 

Im Schwerpunkt konzentrierten sich die Fragen der Abgeordneten auf den Problemkreis der Deckelung des Streitwertes bei urheberrechtlichen Abmahnungen sowie auf Fragen zur Kontrolle und zur Vergütung beim Inkasso. Ebenfalls intensiv behandelt wurden die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen für die Telefonwerbung.

Für die BRAK hat an der Anhörung Rechtsanwalt Dr. Mirko Möller aus dem Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz teilgenommen. Er warnte vor den nicht zuletzt auch für Verbraucher nachteiligen Auswirkungen der geplanten Gesetzesänderungen. Die Deckelung des Streitwertes im Urheberrecht würde beispielsweise dazu führen, dass der sich gegen eine Abmahnung wehrende Bürger nur noch unter erschwerten Umständen einen zur Mandatsübernahme bereiten Rechtsanwalt finden könne.

Ebenfalls nachdrücklich wandte er sich gegen die geplante Einführung eines § 43d BRAO, der beim Forderungseinzug durch einen Rechtsanwalt bestimmte Pflichten zur Information des Schuldners vorsieht. Dies sei ein mit nichts zu rechtfertigender Eingriff in die Mandatsbeziehungen und eine greifbare Gefährdung des Vertrauens in die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, heißt es in seiner Stellungnahme.

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