Der Bundestag hat in der Sitzung am 16.05.2013 das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts und das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts jeweils in der Fassung der Beschlussvorlagen des Rechtsausschusses angenommen. Die Beschlussfassung im Rechtsausschuss des Bundesrates ist für den 22.05.2013 vorgesehen, das Plenum des Bundesrates wird sich mit den Gesetzen voraussichtlich in der Sitzung am 07.06.2013 befassen.

 

Für die Anwaltschaft bedeutet die Beschlussfassung eine lineare Anhebung bei den Wertgebühren um rund 12 Prozent, bei den Betragsrahmengebühren um ca. 19 Prozent. Der Bundestag kam mit seinem Beschluss einer wesentlichen Forderung der Anwaltschaft nach, indem er die Tabelle nach § 13 RVG gegenüber dem Regierungsentwurf um weitere 2 Prozent anhob. Damit ist der sogenannte negative Erfüllungsaufwand so gut wie ausgeglichen.

Bei dem Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts ist es als großer Erfolg zu verkünden, dass es bei der bisherigen Rechtslage zur Beiordnung von Rechtsanwälten in sogenannten einvernehmlichen Scheidungsverfahren bleiben wird. Die im Regierungsentwurf enthaltene Verschlechterung zu Lasten des Antragsgegners wurde abgelehnt.

BRAK und DAV veröffentlichten heute eine gemeinsame Presseerklärung, in der sie die Beschlüsse des Bundestages begrüßen und gleichzeitig eine schnelle Einigung im Bundesrat anmahnen.

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