Der Bundestag hat am 18.04.2013 das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften in der vom Innenausschuss vorgeschlagenen Fassung beschlossen. Ziel des neuen Gesetzes ist es, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Dazu soll die Anwendung moderner Informations- und Kommunikationstechnik (IT) in öffentlichen Verwaltungen innerhalb staatlicher Institutionen und zwischen ihnen sowie zwischen diesen Institutionen und Bürgerinnen und Bürgern bzw. Unternehmen verbessert und erleichtert werden.
Die BRAK hatte, wie auch jetzt die Vertreter der Opposition im Innenausschuss, in ihrer Stellungnahme die vorgesehene Verwendung des De-mail-Verfahrens kritisiert. Die Authentizität und Vertraulichkeit der übermittelten Dokumente sei bei diesem Verfahren auf Grund der fehlenden Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht gewährleistet, so die BRAK.
Weiterführende Links:
- Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (BT-Drucks. 17/13139)
- Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften/E-Government-Gesetz (BT-Drucks. 17/11473)
- BRAK-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (Stlln.-Nr. 18/2012, April 2012)