Im Bundestag haben am 18.04.2013 die Beratungen zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken begonnen. Mitberaten wurden ebenfalls der vom Bundesrat eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung sowie der Entwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Eindämmung des Missbrauchs des Abmahnwesens.

 

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem Änderungen im Gebührenrecht bei wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Abmahnungen vor. Außerdem sollen künftig bei Inkassodienstleistungen bestimmte Darlegungs- und Informationspflichten zu Gunsten des Schuldners gelten, die auch Rechtsanwälte, die Inkassodienstleistungen erbringen, betreffen. Dazu soll der § 43 BRAO geändert werden. Die BRAK hatte sich bereits in einer Stellungnahme nachdrücklich gegen eine solche Änderung ausgesprochen.

In der Bundestagsdebatte wies Thomas Silberhorn (CDU/CSU) darauf hin, dass das geplante Gesetz die Rechtsdurchsetzung für Urheber, Wettbewerber, für Rechtsanwälte und Inkassounternehmen nicht erschweren oder gar konterkarieren werde. Abmahnungen blieben ein probates Mittel, um effektiv, frühzeitig und kostengünstig Rechtsverletzungen zu unterbinden.

Mit den Auskunftspflichten für Inkassodienstleister befasste sich in ihrem Beitrag lediglich Kerstin Tack (SPD). Sie forderte hier strengere Regelungen. So sollten die Anschrift des ursprünglichen Auftraggebers nicht erst auf Anfrage sondern direkt mitgeteilt werden müssen.
Der Gesetzentwürfe wurden in die Ausschüsse verwiesen.

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