Am 15.04.2013 hat im Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung zum Elektronischen Rechtsverkehr stattgefunden. Behandelt wurden dabei ein Entwurf der Bundesregierung und ein Entwurf des Bundesrates. Die BRAK hat anlässlich der Anhörung erneut eine Stellungnahme herausgegeben. Grundsätzlich spricht sie sich darin für das Projekt aus, allerdings besteht aus der Sicht der Kammer noch Änderungsbedarf.
Kritisch sieht die BRAK beispielsweise die bisher noch einseitige Verpflichtung zur Übermittlung elektronischer Daten. Während die Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und Gerichten nach einer Übergangsfrist ausschließlich auf elektronischem Weg erfolgen muss, soll es eine solche Verpflichtung für die Gerichte nicht geben.
Außerdem fordert die BRAK, zum Nachweis der Zustellung ein elektronisches Empfangsbekenntnis vorzusehen. Nach den bisherigen Plänen soll eine automatisch generierte Eingangsbestätigung ausreichen.
In der Anhörung hat als Vertreter der BRAK der Vorsitzende des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr Christoph Sandkühler teilgenommen. Er sprach sich unter anderem auch dafür aus, ein Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Insgesamt wurde das Vorhaben von den Sachverständigen mehrheitlich begrüßt.
Weiterführende Links:
- Stellungnahme der BRAK (Stlln.-Nr. 6/2013)
- Presseerklärung der BRAK anlässlich der Anhörung im Bundestagsrechtsausschuss (Nr. 5/2013)
- Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (BT-Drucks. 17/12634)
- Bundesratsentwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz (BT-Drucks. 17/11691)
- Stellungnahmen der Sachverständigen