Nachdem in den vergangenen Wochen der Bundesrat zum Regierungsentwurf eines Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes eine Stellungnahme und die Bundesregierung dazu eine Gegenäußerung abgegeben hatten, gibt es nun eine neue gemeinsame Stellungnahme von BRAK und DAV zum Gesetzgebungsvorhaben. Darin wird insbesondere erneut die Auffassung betont, dass die lineare Anhebung der Wertgebühren nicht ausreichend ist. Die beabsichtigte Umstellung der Gebührensprünge habe in drei Wertstufen im unteren Gegenstandswertbereich zur Folge, dass die Anwaltschaft hier Gebühreneinbußen hinnehmen müsste, heißt es in der Stellungnahme. Davon betroffen seien insbesondere Bereiche, in denen die Wertgebühren ohnehin nicht ansatzweise zu einer kostendeckenden Honorierung der anwaltlichen Tätigkeit führen.

Die beiden Anwaltsorganisationen fordern daher, insbesondere wegen der veränderten Tabellenstruktur, eine Anhebung um weitere 2 Prozentpunkte. Darüber hinaus soll die vorgesehene Zusatzgebühr zum Ausgleich des erheblichen Aufwands für Beweisaufnahmen für jeden Beweisaufnahmetermin ab dem zweiten Termin zur Beweisaufnahme entstehen und die weitere Einschränkung, dass die Gebühr nur für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen entsteht, gestrichen werden.

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