Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates die dort geforderte Erhöhung der Wertgebühren nach § 34 GKG sowie die Anhebung der Gebührensätze in der Berufungs- und Beschwerdeinstanz ebenso wie die Anhebung des Auffangstreitwertes vor den Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeiten von 5.000 auf 6.000 Euro ab.

In den allgemeinen Vorbemerkungen der Gegenäußerung weist die Bundesregierung darauf hin, dass bereits jetzt mehr Einnahmen für die Länder nach Abzug der Mehrausgaben durch Zahlungen an Rechtsanwälte, Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer, ehrenamtliche Richter, Vormünder, Betreuer und Zeugen von jährlich 177 Millionen Euro vorgesehen sind. Die weiteren Vorschläge des Bundesrates würden für die Länder zu zusätzlichen Mehreinnahmen von mehr als 230 Millionen Euro jährlich führen. Zu diesem Betrag wäre ein zweistelliger Millionenbetrag für die zahlreichen weiteren Erhöhungsvorschläge zum GNotKG hinzuzurechnen. Die Bundesregierung schließt daraus, dass sich damit die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft gegenüber dem Regierungsentwurf weit mehr als verdoppeln würde. Außerdem befürchtet die Bundesregierung einen Rückgang der Verfahren, wenn die Kosten weiter steigen würden.

 

Die BRAK hat sich auf ihrer Hauptversammlung in Augsburg Ende Oktober intensiv mit dem Gesetzesvorhaben auseinandergesetzt. Die dort vertretenen Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern waren einhellig der Auffassung, dass für die Anwaltsvergütung Nachbesserungen am Entwurf unbedingt erforderlich sind. Unter anderem sei die lineare Anhebung der Wertgebühren nicht ausreichend. Die BRAK fordert daher, insbesondere wegen der veränderten Tabellenstruktur, eine Anhebung um weitere 2 Prozentpunkte. Darüberhinaus soll die vorgesehene Zusatzgebühr zum Ausgleich des erheblichen Aufwands für Beweisaufnahmen für jeden Beweisaufnahmetermin ab dem zweiten Termin zur Beweisaufnahme entstehen und die weitere Einschränkung, dass die Gebühr nur für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen entsteht, gestrichen werden.

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