Der Bundesrat hat in seiner Sitzung im Oktober die Einbringung seines Gesetzentwurfes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in den Bundestag beschlossen. Ziel ist die flächendeckende Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in allen Gerichtsbarkeiten. Unter anderem soll es für Rechtsanwälte die Möglichkeit eines elektronischen Postfaches geben, das die sichere Übertragung von Dokumenten mittels einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewährleistet. Dokumente, die über dieses Postfach an das Gericht oder einen anderen Rechtsanwalt übermittelt werden, sollen keiner (qualifizierten) elektronischen Signatur bedürfen. Für die Anwaltschaft soll auf diese Weise eine einfache – mit einem gesetzlichen Vertrauensprivileg versehene – Kommunikationsplattform geschaffen werden.

Ebenfalls im Oktober hat das Bundesjustizministerium seinen Referentenentwurf zum elektronischen Rechtsverkehr den Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Auch hier ist die Einführungen eines sicheren Anwaltspostfaches vorgesehen, jedoch soll daneben auch beispielsweise die De-mail-Technik als sichere Übertragung gelten und keiner qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen. Die BRAK hatte sich in ihrer Stellungnahme nachdrücklich gegen eine solche Gleichstellung der De-mail-Übermittlung mit dem Verfahren einer qualifizierten elektronischen Signatur ausgesprochen.

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