Satzungsversammlung beschließt zwei neue Fachanwaltschaften Die Satzungsversammlung hat in ihrer letzten Sitzung am 03. April 2006 die Einführung des Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht und des Fachanwalts für Informationstechnologierecht beschlossen. Mit dem In-Kraft-Treten, das von der Nichtbeanstandung durch das BMJ abhängt, ist voraussichtlich nicht vor Ende 2006 zu rechnen. Die Beschlüsse der 6. Sitzung der 3. Satzungsversammlung finden Sie hier. Lesen Sie hierzu auch die BRAK-Pressemitteilung Nr. 26 v. 03.04.2006.