Pfändungsschutz für die Altersvorsorge von Selbständigen/Insolvenzanfechtung
Durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung (BT-Drs. 16/886 v. 09.03.2006) soll zum einen die Altersvorsorge von Selbstständigen, d.h. private Rentenversicherungen und Altersrenten aus Kapitallebensversicherungen, künftig teilweise vor dem Zugriff durch Gläubiger geschützt werden. Die Versorgungswerksrenten sind durch die Neuregelung nicht betroffen. Zum anderen soll durch den Entwurf die Insolvenzanfechtung reformiert werden. Ihre Pläne hierzu in Art. 2 des Gesetzentwurfes verteidigt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung (Anlage 3, S. 37 ff.) gegen die Kritik des Bundesrates (Anlage 2 S. 30 ff.). Die BRAK begrüßte in ihrer Stellungnahme 22/2005 zum textidentischen Referentenentwurf die Erweiterung des Pfändungsschutzes auf vertragliche Altersrenten. Die weiteren Änderungen in der Insolvenzordnung, insbesondere die Neuregelung der Insolvenzanfechtung, lehnt die BRAK ab. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 18, 16 und 15/ 2005.