Interessenkollisions-Regelung und neue Fachanwaltschaften zum 01.07.06 in Kraft Die Beschlüsse der 5. Sitzung der 3. Satzungsversammlung am 07.11.2005 können am 01.07.2006 in Kraft treten. Dadurch wird zum einen eine Neufassung des Verbots widerstreitender Interessen nach § 3 BORA eingeführt. In begründeten Ausnahmefällen können Rechtsanwälte einer Sozietät nun - nach vorheriger schriftlicher Information und ausdrücklicher Zustimmung der Mandanten – potentiell widerstreitende Interessen vertreten. Zum anderen werden zwei neue Fachanwaltschaften eingeführt – der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Das BMJ hat mit am 13.03.2006 bei der BRAK eingegangenem Schreiben mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse vom 07.11.2005 bestehen. Die Beschlüsse können nun noch kurzfristig im Heft 2/2006 (Erscheinungstermin: 15.04.2006) der BRAK-Mitteilungen (http://www.brak-mitteilungen.de/) ausgefertigt werden. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 21/2005.