Zum Beginn der 21. Legislaturperiode hat die BRAK Kernforderungen an den Deutschen Bundestag formuliert. Diese adressieren unter anderem die Resilienz des Rechtsstaates, die Beibehaltung anwaltlicher Kernwerte und den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs. 

Im Einzelnen fordert die BRAK:

  • Resilienz der Anwaltschaft: verfassungsrechtliche Absicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit.
  • Fremdbesitzverbot: Erhalt des Mandantenschutzes durch Unabhängigkeit der Anwältinnen und Anwälte.
  • Mandatsgeheimnis: keine Aufweichung durch Behördenbefugnisse.
  • Dokumentation von Strafprozessen: Schutz der Beschuldigtenrechte.
  • Pakt für den Rechtsstaat: Einbeziehung der Anwaltschaft.
  • Digitalpakt für die Justiz: technische und personelle Modernisierung.
  • Elektronischer Rechtsverkehr: Stärkung der Anwaltschaft und Aufhebung des beA-Verbots für die Finanzverwaltung.
  • Anwaltsvergütung: regelmäßige Anpassung zur Sicherung der Kanzleien.
  • Insolvenzverwaltung: keine separate Kammer erforderlich.
  • Gesetzgebung: frühzeitige Einbindung der Anwaltschaft für mehr Transparenz.


Weiterführender Link:
Kernforderungen der BRAK


Suche nach Pflichtverteidigern

Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.

Suche nach Pflichtverteidigern

Liste § 135 Abs. I FamFG

Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.

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Informationen zu beA-Störungen

Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor:

Informationen zu beA-Störungen