Das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Hamm besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, der Schriftführerin und dem Schatzmeister. Es wird alle zwei Jahre aus der Mitte des Vorstands gewählt.

Das Präsidium erledigt die Geschäfte des Vorstands, die ihm durch die Bundesrechtsanwaltsordnung oder durch Beschluss des Vorstands übertragen werden.

Der Präsident vertritt die Kammer gerichtlich und außergerichtlich und vermittelt den geschäftlichen Verkehr der Kammer und des Vorstandes. Er ist der Repräsentant der Kammer.

Dem Präsidium der Rechtsanwaltskammer gehören an:

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Suche nach Pflichtverteidigern

Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.

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Liste § 135 Abs. I FamFG

Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.

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Informationen zu beA-Störungen

Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor:

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