Am 01.08.2021 ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz, kurz TraFinG, in Kraft getreten. Hierbei wurden unter anderem die Vorschriften zum Transparenzregister, die diesbezüglichen Eintragungspflichten für Unternehmen und deren wirtschaftlich Berechtigte und auch die sich hieraus ergebenen Prüfpflichten für Rechtsanwälte nach dem GwG verschärft.

Eine wesentliche Änderung war die Umstellung von einem Auffang- zu einem Vollregister. Seither sind alle juristischen Personen dazu verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und eine Eintragung in das Transparenzregister vorzunehmen.

Das statistische Bundesamt möchte den bürokratischen Aufwand der Verpflichteten ermitteln, der durch die neuen gesetzlichen Vorgaben gemäß §§ 10 ff. GwG in Verbindung mit dem Transparenzregister, §§ 18 ff. GwG, entsteht.

Zu diesem Zweck werden Sie gebeten, an der Umfrage, die Sie unter dem folgenden Link finden, teilzunehmen:

https://destatis.sslsurvey.de/Erfuellungsaufwandsmessung_Transparenzregistergesetz