Wie berichtet, haben auf einer außerordentlichen Präsidentenkonferenz der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am 27.6.2018 die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern mehrheitlich beschlossen, das beA in einem zweistufigen Prozess wieder in Betrieb zu nehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass secunet die Beseitigung zweier in ihrem Gutachten vom 18.6.2018 bezeichneten Schwachstellen bestätigt hat, soweit sie sich auf die Client Security beziehen.

Hinsichtlich der die Client Security betreffenden Schwachstellen hat secunet zwischenzeitlich mitgeteilt (Presseerklärung 20 v. 3.7.2018), dass die Client Security ihrer Auffassung nach zum Download bereit gestellt werden kann. Seit dem 4.7. ist damit die Installation und auch die Erstregistrierung wieder möglich. Anleitungen finden Sie in Kürze auf www.bea.brak.de.

Zum 3.9.2018 soll dann das beA-System freigeschaltet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass secunet bis dahin die Beseitigung bestimmter Schwachstellen (zu den Einzelheiten vgl. Presseerklärung Nr. 19 v. 27.6.2018), bestätigt hat. Die übrigen Schwachstellen der Kategorie B werden im laufenden Betrieb beseitigt.

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