Sicher werden Sie fragen: ERVV? Was ist das denn nun schon wieder? Die ERVV ist die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV). Sie wird ab 1.1.2018 bundesweit u.a. die Details für das Einreichen elektronischer Dokumente bei Gericht vorgeben und hat ihre Rechtsgrundlage in den einzelnen prozessualen Bestimmungen wie beispielsweise § 130a II 2 ZPO. Mit der Verordnung sollen unter anderem die Dateiformate festgelegt werden, die für die Übermittlung elektronischer Dokumente an die Gerichte zugelassen sind.
Die ERVV wurde am 20.9.2017 durch das Bundeskabinett beschlossen und dem Bundesrat zur Zustimmung nach Art. 80 II GG zugeleitet (BR-Drs. 645/17). Mittlerweile liegen die Beschlussempfehlungen des Rechts- und des Innenausschusses vom 20.10.2017 vor (BR-Drs. 645/1/17).
Mit dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5.7.2017 (BGBl. I, 2208) wurde die Möglichkeit geschaffen, elektronische Dokumente ab 1.1.2018 auch in Straf- und OWi-Sachen einzureichen. Dementsprechend liegt bereits der Entwurf einer Änderung der ERVV vor, der ihren Anwendungsbereich entsprechend ausweitet und konkretisierende Bestimmungen für den elektronischen Rechtsverkehr mit Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten enthält.