Art und Charakter des Verstoßes:

       Verletzung der folgenden Pflichten über einen Zeitraum von 4 Monaten:

  • Risiken nicht ermittelt und nicht bewertet, § 5 Abs. 1 S. 1 GwG
  • die Risikoanalyse nicht dokumentiert und regelmäßig überprüft und ggfs. aktualisiert, § 5 Abs. 2 GwG
  • keine angemessenen geschäfts- und kundenbezogenen internen Sicherungsmaßnahmen geschaffen, § 6 Abs. 1 GwG
  • eine Angabe, eine Information, Ergebnisse der Untersuchung, Erwägungsgründe und eine nachvollziehbare Begründung des Bewertungsergebnisses nicht, nicht richtig und nicht vollständig aufgezeichnet und aufbewahrt, § 8 Abs. 1 und Abs. 2 GwG
  • eine Aufzeichnung oder einen sonstigen Beleg nicht fünf Jahre aufbewahrt, § 8 Abs. 4 S. 1 GwG
  • nicht und nicht richtig festgestellt, ob es sich bei dem Vertragspartner oder bei dem wirtschaftlich Berechtigten um eine politisch exponierten Person, um ein Familienmitglied oder um eine bekanntermaßen nahestehende Person handelt, § 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG
  • Auskünfte nicht und nicht vollständig erteilt und Unterlagen nicht und nicht vollständig vorgelegt, § 52 Abs. 1 GwG

 

Verantwortlich für den Verstoß:

natürliche Person (§ 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, S. 2 GwG)