Forderung nach Berufsgeheimnisschutz bei EU-Vorratsdatenspeicherung In ihrer Pressemeldung Nr. 3/2006 v. 25.01.2006 fordert die BRAK eine stärkere Berücksichtung von Berufsgeheimnissen im Rahmen der EU-Richtlinie über die verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten. Diese Richtlinie sieht vor, dass Daten von Festnetz-, Mobiltelefon- und Internetverbindungen für eine gewisse Mindestdauer gespeichert werden dürfen, um so Terrorismus effektiver abwehren zu können. Es gibt in der Richtlinie derzeit keine Ausnahmeregelungen für Berufsgeheimnisträger.