Gesetz zur Änderung des DRiG Durch den Gesetzentwurf zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (BT-Drs. 16/1518 v. 17.05.2006) sollen Richter zukünftig - auch gegen ihren Willen - bis zu sechs Monate an ein fremdes Dezernat abgeordnet werden können. Nach Ansicht des Bundesrates sei die personelle Situation in den Gerichtsbarkeiten im zunehmenden Maße durch haushaltswirtschaftliche Vorgaben geprägt. Dies bedeute, dass künftig nicht mehr in dem bisherigen Umfang Richter auf Probe eingestellt werden könnten, die ohne rechtliche Probleme verschiedenen Gerichten zugewiesen würden, um Belastungsunterschiede auszugleichen. Daher werde es künftig notwendig sein, auch Richter auf Lebenszeit in den Wechsel einzubeziehen. Lesen Sie hierzu KammerInfo 8 und 6/2006.