Abschaffung der Zeugnisverweigerungsrechte für Verlobte Der Bundesrat hat in seiner 818. Sitzung am 21.12.2005 beschlossen (BR-Drs. 867/05 (Beschluss) v. 21.12.2005), den Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Zeugnisverweigerungsrechte für Verlobte und weiterer Privilegien von Verlobten im Strafrecht in der vom Bundesrat im April 2005 beschlossenen Fassung erneut in den Bundestag einzubringen, nachdem der Gesetzentwurf der Diskontinuität anheim gefallen war. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 13/2005.