Freundschaftsvertrag der BRAK mit der Israel Bar Am 23.04.2006 haben die BRAK und die israelische Rechtsanwaltskammer einen Freundschaftsvertrag unterzeichnet, durch den die langjährigen und intensiven Beziehungen zwischen den Rechtsanwaltskammern der beiden Länder besiegelt werden. Festgelegt wird darin u.a. die regelmäßige gegenseitige Information über die jeweiligen Rechtssysteme und Rechtsprinzipien. Es sollen zudem persönliche Kontakte zwischen Rechtsanwälten aus Israel und aus Deutschland gefördert werden. Lesen Sie die BRAK-Pressemitteilung Nr. 15/2006 v. 27.04.2006.