Elektronischer Rechtsverkehr bei den Finanzgerichten in Nordrhein-Westfalen Seit dem 1. Januar 2004 können Sie im finanzgerichtlichen Verfahren in Nordrhein-Westfalen Schriftsätze auch in der Form elektronischer Dokumente per E-Mail bei Gericht einreichen. Mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsverordnung der Landesregierung gehören die drei nordrhein-westfälischen Finanzgerichte damit – neben den Finanzgerichten in Hamburg und Cottbus sowie dem Bundesgerichtshof – zu den ersten Gerichten in Deutschland, die den Beteiligten die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr ermöglichen.

Die Idee des elektronischen Rechtsverkehrs ist es, dass Sie eine Klageschrift oder einen anderen Schriftsatz, den Sie als elektronisches Dokument erstellt haben, als Dateianhang einer E-Mail an das zuständige Finanzgericht verschicken. Sie würden also beispielweise Ihr Word-Dokument nicht ausdrucken und per Post oder Fax verschicken, sondern die Datei als Dateianhang einer E-Mail an das Gericht übersenden. Wie im Folgenden beschrieben wird, müssen Sie dabei einige Vorgaben beachten. Insb. benötigen Sie eine zertifizierte Signaturkarte, um elektronische Dokumente elektronisch unterschreiben (signieren) zu können.

Beim elektronischen Rechtsverkehr müssen Sie im Wesentlichen drei Punkte beachten: die zulässigen Dateiformate, die Verschlüsselung der E-Mail und die elektronische Unterschrift (Signatur). Ausführliche Informationen zu alldem finden Sie auf den Internetseiten der Gerichte.