Das Bundesjustizministerium hat einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner an die Verbände zur Stellungnahme versandt. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist der Ehe in weiten Teilen der Rechtsordnung gleichgestellt. In einigen Vorschriften, vor allem des Zivil- und Verfahrensrechts, erfolgt jedoch ohne nachvollziehbaren Grund eine unterschiedliche Behandlung. Bislang hat sich die Rechtspraxis überwiegend mit einer analogen Anwendung der für die Ehe geltenden Vorschriften beholfen. Der Entwurf soll diesen Zustand nunmehr beenden und eingetragene Lebenspartnerschaften und Ehen im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz, in der Zivilprozessordnung, im Zwangsversteigerungsgesetz, in der Insolvenzordnung, im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Lebenspartnerschaftsgesetz, im Schuldrechtsanpassungsgesetz, im Strafgesetzbuch sowie in der Höfeordnung gleichstellen. Es handelt sich im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen von Vorschriften zur Vereinheitlichung der Rechtsordnung.
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