Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beschlossen.
Die Haftung für Verbindlichkeiten aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung soll dabei, anders als bei der herkömmlichen Partnerschaft, auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt werden. Im Gegenzug gelten für die PartGmbB besondere Regelungen zur Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung.
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