Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 15.12.2011 das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung beschlossen. Der Bundestagsrechtsausschuss hat den ursprünglichen, vom Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzentwurf erheblich verändert. So soll die zunächst vorgesehene gerichtsinterne Meditation entfallen, stattdessen wird ein sogenanntes Güterichtermodell eingeführt. Künftig können danach Rechtsstreitigkeiten ohne zusätzliche Kosten für die Parteien an einen Güterichter verwiesen werden, der keine Entscheidungsbefugnis hat, sondern ausschließlich nach Möglichkeiten für eine einvernehmliche Lösung sucht. Damit soll die richterliche Streitschlichtung klar von der Mediation abgegrenzt werden. So kann der Güterichter, anders als der Mediator, rechtliche Bewertungen vornehmen und den Parteien Lösungen für den Konflikt vorschlagen.
Die BRAK begrüßte in einer Pressemitteilung die vom Ausschuss vorgeschlagenen Änderungen. Die Kammer hatte in ihrer früheren Stellungnahme zum Referentenentwurf die Festschreibung der richterlichen Mediation ausdrücklich kritisiert.
Im neuen Gesetz ist jetzt – auf Initiative des Rechtsausschusses – auch die Mediatorenausbildung geregelt. Die BRAK, die sich von Beginn der Beratungen an für eine entsprechende gesetzliche Grundlage ausgesprochen hatte, war an einer Arbeitsgruppe beteiligt, die bereits einen Verordnungsentwurf ausgearbeitet hat. Der Entwurf sieht vor, dass sich als zertifizierter Mediator bezeichnen darf, wer über ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium oder mehrjährige Berufserfahrung verfügt und darüber hinaus eine Mediationsausbildung mit genau festgelegten Inhalten absolviert hat. Unter anderem müssen dabei Kenntnisse und Fähigkeiten zur Verhandlungstechnik, zur Gesprächsführung und zu rechtlichen Fragen der Mediation vermittelt werden.
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