Im Innenausschuss des Bundestages hat am 19.09.2011 eine Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf über die Vereinfachung des Informationsaustausches zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU-Staaten stattgefunden. Mit dem Gesetz sollen die neuen Regelungen der Europäischen Union über den Austausch von Strafregisterinformationen in das deutsche Recht überführt werden. Danach werden künftig alle in- und ausländischen Strafurteile in dem Strafregister des Mitgliedstaates gespeichert, dessen Staatsangehörigkeit die verurteilte Person besitzt. Der Informationsaustausch soll in automatisierter Form erfolgen.
Die BRAK begrüßt in ihrer Stellungnahme das Ziel des Gesetzentwurfs, durch eine Förderung des Datenaustausches mit anderen Staaten und zwischenstaatlichen Einrichtungen widersprüchliche Informationen und ungewollte Lücken bei den gespeicherten Informationen über strafrechtliche Urteile, ihre Vollstreckung und ihre Löschung im Urteilsstaat wie auch im Heimatstaat zu vereinheitlichen. Dabei muss aber, so die BRAK, unbedingt die Gegenseitigkeit und Gleichartigkeit des Datenaustausches gewährleistet bleiben.
Die geplante Einrichtung eines so genannten „erweiterten Datenbestandes“ im Bundeszentralregister für jegliche Art von so genannten „Strafnachrichten“ aus anderen Staaten und zwischenstaatlichen Einrichtungen lehnt die BRAK hingegen ab. Die Neuregelung kann die Verlässlichkeit und Präzision der bisher gespeicherten Nachrichten empfindlich entwerten, da jegliche Art von personenbezogenen Nachrichten gespeichert und EU-weit übermittelt werden sollen, obwohl sie nicht derselben Qualität und Gleichartigkeit wie die bisherigen Eintragungen entsprechen. Nach der vorgesehenen Neuregelung müssen solche Nachrichten nicht einmal dem ordre-public-Vorbehalt entsprechen und können auch rechtswidriger Natur sein.
Weiterführende Links
Gesetzentwurf über die Vereinfachung des Informationsaustausches zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU-Staaten (BT-Drucks. 17/5096)