Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der es künftig erschweren soll, gegen Kinderlärm rechtlich vorzugehen (BT-Drs. 17/4836). Dazu ist eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes vorgesehen. Bei Klagen beispielsweise gegen Kindertagsstätten oder Kindergärten soll nach dem Gesetzentwurf keine „schädliche Umwelteinwirkung“ mehr geltend gemacht werden können.