Der BT-Finanzausschuss hat am 21.02.2011 eine Anhörung zum Regierungsentwurf eines Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes (BT-Drs. 17/4182) durchgeführt, an der auch die BRAK durch eine Sachverständige teilgenommen hat. Wie bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf begrüßte die BRAK auch noch einmal in der Anhörung, dass die strafbefreiende Selbstanzeige gem. § 371 AO grundsätzlich erhalten bleiben soll (Stlln.-Nr. 12/2011). Nach Ansicht der BRAK kann auf die Selbstanzeige als „Brücke zur Steuerehrlichkeit“ nicht verzichtet werden. Die BRAK kritisiert hingegen, dass es für die geplante Einschränkung der Selbstanzeigeregelungen praktisch und juristisch keine Notwendigkeit gibt. Die Änderung des § 371 Abs. 1 AO, nach der die Teilselbstanzeige ausgeschlossen werden soll, wird von der BRAK abgelehnt. Vielmehr fordert die BRAK, die Wirksamkeit der Teilselbstanzeige ausdrücklich im Gesetz festzuschreiben. Den vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf (BR-Drs. 851/10 (B)) geforderten Selbstanzeige-Zuschlage in Höhe von 5 % lehnte die BRAK nachdrücklich ab.
Ursprünglich sollte der Gesetzentwurf noch im Februar im Bundestag beraten werden, entgegen diesen Planungen wird der Finanzausschuss den Entwurf jedoch in seiner Sitzung am 16.03.2011 weiter beraten.