In der Diskussion um eine mögliche Anhebung der Streitwerte, bis zu denen die Amtsgerichte zuständig sind, hat die BRAK sich erneut zu Wort gemeldet. In einem Schreiben an die zuständige Bund-Länder-Arbeitsgruppe fordert sie eine Absicherung durch konkrete statistische Daten.
Die Justizministerien des Bundes und der Länder prüfen derzeit eine Erhöhung der Streitwerte, bis zu denen die Amtsgerichte in Zivilsachen zuständig sind. Diese Zuständigkeitsgrenzen wurden zuletzt im Jahr 1993 angepasst. Dabei steht der Vorschlag im Raum, den Zuständigkeitsstreitwert bei den Amtsgerichten von derzeit 5.000 Euro auf 10.000 Euro zu erhöhen. Daneben sollen auch die Wertgrenze für das vereinfachte Verfahren in § 495a ZPO sowie die Berufungs- bzw. Beschwerdewertgrenzen (etwa § 511 II Nr. 1 ZPO, § 64 IIb ArbGG, § 68 I 1 GKG) angehoben werden.
Die BRAK hat sich bereits im November 2022 mit einem ausführlichen Positionspapier in der Diskussion zu Wort gemeldet. Darin hat sie vor allem die großen Auswirkungen aufmerksam gemacht, wenn durch eine Erhöhung der Wertgrenzen von einem Tag auf den anderen eine große Zahl von Rechtsstreitigkeiten von den Landgerichten an die Amtsgerichte verschoben würden. Zudem hat sie auf die Bedeutung des Postulationszwangs hingewiesen sowie darauf, dass bereits Streitwerte um 5.000 Euro gemessen am Durchschnittseinkommen relativ hoch seien.
In einem Schreiben an die vom der Justizministerkonferenz eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter der Federführung der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz hat BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels Ende Dezember erneut betont, dass über Verschiebungen in der Zuständigkeit der Amts- und Landgerichte nur diskutiert werden könne, wenn zuvor konkrete statistische Daten erhoben werden. Hierbei müssten zudem auch die Ergebnisse der vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegebene Studie zum Rückgang der Eingangszahlen bei den Zivilgerichten berücksichtigt werden. Die BRAK ist gerne bereit, anwaltliche Expertise in der Arbeitsgruppe aktiv einzubringen.
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