Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes werden seit dem 1.1.2023 nicht mehr im gedruckten Bundesgesetzblatt verkündet. Verkündungsorgan ist nun ausschließlich die elektronische Plattform recht.bund.de.

Bundesgesetze werden seit dem 1.1.2023 nicht mehr im gedruckten Bundesgesetzblatt verkündet, sondern ausschließlich im elektronischen Bundesgesetzblatt unter www.recht.bund.de. Auf der neuen Verkündungsplattform werden künftig zudem sämtliche Rechtsverordnungen des Bundes veröffentlicht .

Im Unterschied dazu enthielt das bereits bislang unter www.bgbl.de verfügbare elektronische Bundesgesetzblatt lediglich elektronische Kopien, nicht die verbindlichen amtlichen Fassungen der Gesetze und Verordnungen.

Um den Weg für die rein elektronische Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen freizumachen, waren eine Änderung des Grundgesetzes sowie einfachgesetzliche Änderungen notwendig. Beides wurde vom Bundestag in seiner Sitzung am 1.12.2022 beschlossen.

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