Europäischer Haftbefehl
Mit Urteil v. 18.07.05 hat das BVerfG (2 BvR 2236/04) das Europäische Haftbefehlgesetz für nichtig erklärt. Diese Entscheidung hat die BRAK in ihrer Pressemitteilung 18 v. 18.07.05 ausdrücklich begrüßt. Lesen Sie hierzu auch die Nach einer Information der Bundesregierung v. 18.07.05 kündigte die Bundesjustizministerin an, bereits in wenigen Wochen einen neuen Gesetzentwurf zum Europäischen Haftbefehl vorzulegen.