Ihren ersten Auftritt vor dem Bundestags-Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 25.9.2019 nahm die neue Bundesjustizministerin Christine Lambrecht zum Anlass, einen Ausblick auf in nächster Zeit anstehende Gesetzesvorhaben zu geben.
Zunächst ging sie auf die wenige Tage zuvor gestartete Kampagne „Wir sind Rechtsstaat“ ein. Diese möchte das Verständnis für und das Vertrauen in den Rechtsstaat bei Bürgerinnen und Bürgern steigern. Dazu werden u.a. ein Kinospot und verschiedene Plakatmotive für Online-Medien und Außenwerbung eingesetzt; zudem gibt es Erklärvideos zu zentralen Begriffen des Rechtsstaats. Lambrecht verwies weiter darauf, dass auch der „Pakt für den Rechtsstaat“ weiter umgesetzt werde; das Personal in Justiz und Staatsanwaltschaften sei bereits angewachsen.
Als wichtige Gesetzesvorhaben der nächsten Zeit nannte die Ministerin das Unternehmenssanktionsrecht, die Schließung von Lücken im Strafrecht, die Reform der Strafprozessordnung sowie eine Überprüfung der Wirksamkeit des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Bereits auf den Weg gebracht habe ihr Ministerium u.a. Regelungen zum Mieter- und Verbraucherschutz.
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