Die Ende August vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Eckpunkte zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe beurteilt die BRAK differenziert.
Sie begrüßt ausdrücklich, dass das BMJV nunmehr Eckpunkte für eine Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften vorgelegt und dabei auch zahlreiche Vorschläge berücksichtigt hat, die die BRAK bereits mit ihrem umfassenden Vorschlag zur Reform des berufsrechtlichen Gesellschaftsrechts unterbreitet hat.
Insbesondere drei im Eckpunktepapier erwähnte Aspekte – die Öffnung des Fremdkapitalverbots, Erweiterung der Sozietätsfähigkeit, Berufsausübungsgesellschaften aus Drittstaaten – kritisiert die BRAK jedoch mit Blick auf die sog. Core Values der Anwaltschaft nachdrücklich. Angesichts eines möglicherweise bevorstehenden ungeregelten Brexits mahnt die BRAK außerdem an, für LLPs mit Verwaltungssitz in UK umgehend eine sichere Rechtsgrundlage für ihre weitere Betätigung im Inland zu schaffen.
Der Einrichtung von optionalen Kanzleipostfächern für Berufsausübungsgesellschaften im Rahmen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) steht die BRAK aufgeschlossen gegenüber.
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