Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 14.3.2019 einen Antrag der FDP-Fraktion zur Reform des anwaltlichen Gebührenrechts im vereinfachten Verfahren an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen. In ihrem Antrag setzt sich die FDP unter Bezugnahme auf den im April 2018 an das BMJV überreichten gemeinsamen Forderungskatalog von BRAK und DAV für eine Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren ein. Sie fordert die Bundesregierung auf, noch vor der parlamentarischen Sommerpause ein konkretes Konzept zur Reform des RVG vorzulegen, das sowohl die Forderung nach einer strukturellen als auch einer linearen, die Tariflohnentwicklung berücksichtigenden, Anpassung der Gebühren beinhaltet.

 

Neben dem Rechtsausschuss des Bundestages sind nun vor allem die Länder am Zug. Von ihrer Zustimmung hängt die Umsetzung einer Reform des RVG letztlich ab. Derzeit lassen die Länder die Kostenquoten gerichtlicher Verfahren evaluieren; die Ergebnisse der Evaluation sollen im Rahmen der Justizministerkonferenz im Juni 2019 erörtert werden. Damit steht zu erwarten, dass eine Erhöhung der Anwaltsgebühren erneut mit einer Erhöhung auch der Gerichtskosten verknüpft werden soll.

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