Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Bericht über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die Umsetzung seiner Urteile in Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2015 erstellt.
Ein zweiter Bericht über die Rechtsprechung in Fällen gegen andere Staaten als Deutschland im Jahr 2015 wurde durch das Institut für Europarecht und Internationales Recht der Wirtschaftsuniversität Wien im Auftrag des BMJV erstellt. Mit diesem Bericht soll ein Beitrag dazu geleistet werden, dass auch die Rechtsprechung gegen andere Staaten wahrgenommen wird, die für die Rechtslage in Deutschland bedeutend sein kann.
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