Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weist darauf hin, dass Betroffene sexuellen Missbrauchs seit Mai 2013 einen Antrag auf ergänzende Hilfeleistungen bei der Geschäftsstelle Fonds sexueller Missbrauch stellen können. Menschen, die sexuellen Missbrauch im Familienbereich erlitten haben, können noch bis zum 30.04.2016 einen Antrag stellen. Für Menschen, die sexuellen Missbrauch im institutionellen Bereich erlitten haben, endet die Antragsfrist am 31.08.2016.

Das ergänzende Hilfesystem möchte Menschen helfen, die als Kinder und Jugendliche sexuellen Missbrauch erleben mussten und auch heute an den Folgebeeinträchtigungen leiden. Betroffene können konkrete Sachleistungen, die geeignet sind, die Missbrauchsfolgen zu mindern, im Wert von max. 10.000,-- € erhalten.

Umfassende Informationen zum ergänzenden Hilfesystem und das Antragsformular auf ergänzende Hilfeleistungen finden Sie auf der Webseite http://www.fonds-missbrauch.de/.