Das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts ist am 23.02.2016 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und wird gemäß den europäischen Richtlinien fristgerecht am 18.04.2016 in Kraft treten.

Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinien über die Vergabe von Konzessionen (Richtlinie 2014/23/EU), die öffentliche Auftragsvergabe (Richtlinie 2014/24/EU) und die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsordnung sowie der Postdienste (Richtlinie 2014/25/EU). Das Vergaberecht oberhalb der jeweils geltenden EU-Schwellenwerte wird auf diese Weise vollständig neugefasst.

Die das neue Gesetz konkretisierende Verordnung wird zur Zeit ebenfalls neu überarbeitet. Der Entwurf wurde am 25.02.2016 bereits im Bundestag behandelt.

Weiterführender Link:

BGBl. I 2016, 203