Der Ausschuss Rechtsanwaltsvergütung der BRAK sowie die Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern befassen sich derzeit mit einer Änderung der Terminsgebühr nach Nr. 1010 VV RVG, da nach ersten Erkenntnissen davon auszugehen ist, dass diese Gebühr in der Praxis nicht anfällt. Zur Erarbeitung von Änderungsvorschlägen gegenüber dem BMJV bedarf es der Ermittlung belastbarer Zahlen. Die BRAK bittet Sie deshalb um die Mitteilung Ihrer Erfahrungswerte zu dieser Terminsgebühr anhand eines kurzen, vorbereiteten Fragebogens, um dessen Rücksendung spätestens bis zum 10. April 2016 per Fax oder E-Mail gebeten wird.

Den Fragebogen finden Sie hier: