Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben weiterhin einen Gesetzentwurf zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern im Bundestag eingebracht. Danach soll künftig ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bereits dann vorliegen, wenn ein Ausländer wegen Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, rechtskräftig zu einer mindestens einjährigen Freiheits- oder Jugendstrafe – auch auf Bewährung – verurteilt wurde, sofern diese Straftaten mit Gewalt oder unter Anwendung von Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben oder mit List begangen worden sind.

Asylsuchenden, die eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeuten, weil sie wegen einer der genannten Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind, soll künftig zudem die Rechtsstellung als Flüchtling versagt werden können.

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