Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben Mitte Februar einen Gesetzentwurf zur Einführung beschleunigter Asylverfahren im Bundestag eingebracht. Das geplante Gesetz hat das Ziel, die Asylanträge mit sehr geringen Erfolgsaussichten zügiger zu bearbeiten und im Falle einer Ablehnung des Antrags schneller rückzuführen. Dazu ist unter anderem vorgesehen, für Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten oder Folgeantragsteller ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen.
In Anlehnung an das sogenannte Flughafenverfahren soll das Verwaltungsverfahren künftig innerhalb einer Woche durchgeführt werden. Gegen eine ablehnende Entscheidung kann innerhalb von einer Woche Eilrechtsschutz beantragt werden. Das Verwaltungsgericht soll dann innerhalb einer weiteren Woche über den Antrag entscheiden.
Der Gesetzentwurf soll bereits in der kommenden Woche abschließend im Bundestag beraten werden.
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