Der Bundestag hat am 4.7.2014 das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr verabschiedet. Das neue Gesetz setzt die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie (RL 2011/7/EU) um. Dazu sind u.a. Höchstgrenzen für vertraglich festgelegte Zahlungsfristen, für den vertraglich festgelegten Verzugseintritt sowie für die Dauer von vertraglich vereinbarten Abnahme- und Überprüfungsverfahren vorgesehen. Der Rechts- und Verbraucherausschuss des Bundestages hatte eine Verlängerung der Übergangsfrist vorgeschlagen, die das Plenum ebenfalls beschlossen hat.

 

Die BRAK hatte zum Gesetzentwurf eine Stellungnahme vorbereitet.

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