Das Bundessozialgericht hat am 03.04.2014 in drei Revisionsverfahren entschieden, dass Syndikusanwälte grundsätzlich nicht gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden können.



Die Urteilsgründe liegen noch immer nicht vor.

Die Kollegen Martin Huff, Leverkusen, und Tim Proll-Gerwe, Frankfurt a. M., haben daher einen Beitrag verfasst, in dem versucht wird, Fragen zu beantworten, die sich nun für Syndikusanwälte, aber auch für angestellte Rechtsanwälte in Kanzleien, insbes. auch im Hinblick auf Vertrauensschutzregelungen für die Vergangenheit, stellen. Den Beitrag finden Sie hier. Die Wiedergabe erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Zeitschrift „unternehmensjurist“.