Das Bundesjustizministerium hat in Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilfegesetzes die entsprechenden Formularverordnungen neu gefasst. Zu den Referentenentwürfen hatte die BRAK eine Stellungnahme vorgelegt. Es falle auf, dass sowohl das geplante PKH-Formular als auch das Hinweisblatt mit jeweils jetzt fünf Seiten deutlich umfangreicher als das bisherige Formular sei, heißt es in der Stellungnahme. Es stehe zu befürchten, dass die Antragsteller schon allein aufgrund des Umfangs des Formulars sowie des Hinweisblattes letzteres nicht mehr vollständig lesen und sich darüber hinaus sofort an ihre Rechtanwälte wenden, die dann mit dem Mandanten zusammen das Formular ausfüllen (müssen).
Neu beim BerH-Formular ist die Notwendigkeit für den Antragsteller auch den Bildungsabschluss anzugeben. Hier hat die BRAK Bedenken, dass Personen mit höherer Schulbildung Beratungshilfe eher als früher verweigert wird mit der Begründung, dass sie angesichts ihrer Vorbildung in der Lage seien, sich selbst zu vertreten. Auf den alten Vordrucken wurde nur nach dem Beruf und der Erwerbstätigkeit gefragt, nicht nach dem Bildungsabschluss. Dabei sollte es nach Ansicht der BRAK auch bleiben.
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