Nachdrücklich kritisiert die BRAK in einer Stellungnahme das bisherige Vorgehen zur Erstellung eines arbeitsgerichtlichen Streitwertkataloges. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte hatten durch eine dafür eingesetzte Streitwertkommission, an der lediglich neun von insgesamt 18 Landesarbeitsgerichten beteiligt waren, einen solchen Katalog erarbeiten lassen und diesen dann auf einer gemeinsamen Konferenz im Mai verabschiedet. Anders als bei anderen Streitwertkatalogen, z. B. für die Sozialgerichtsbarkeit, fehlt in dem jetzt vorgelegten Regelwerk der Hinweis, dass es sich um unverbindliche Empfehlungen handeln soll.

Aus Sicht der BRAK begegnet dieses Vorgehen jedoch erheblichen rechtsstaatlichen Bedenken. Weder die Streitwertkommission noch die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte seien demokratisch legitimiert, verbindliche Regelungen zu erlassen. Der vorgelegte Streitwertkatalog berge jedoch allein auf Grund seiner Formulierung die Gefahr einer faktischen Bindungswirkung für die Richter an den Arbeitsgerichten, so die BRAK.

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