Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen.
Das neue Gesetz sieht unter anderem Änderungen im Gebührenrecht bei wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Abmahnungen vor. Außerdem sollen künftig bei Inkassodienstleistungen bestimmte Darlegungs- und Informationspflichten zu Gunsten des Schuldners gelten, die auch Rechtsanwälte, die Inkassodienstleistungen erbringen, betreffen. Dazu soll der § 43 BRAO geändert werden. Die BRAK hatte sich in ihrer Stellungnahme nachdrücklich gegen eine solche Änderung ausgesprochen.
Weiterführende Links:
- Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 17/14192)
- Bericht des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 17/14216)
- Presseerklärung der BRAK zur Anhörung (Nr. 6, Mai 2013)
- Stellungnahme der BRAK zum Regierungsentwurf (Stlln.-Nr. 5/2013, Februar 2013)
- Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken (BT-Drucks. 17/13057)