Die BRAK hat eine Stellungnahme zum Unternehmensstrafrecht erarbeitet, in der sie sich nachdrücklich gegen die Einführung einer neuen strafrechtlichen Sanktion von juristischen Personen des Wirtschaftslebens in Form einer „Unternehmensstrafe“ ausspricht. Es bestehe dafür kein kriminalpolitisches und auch kein rechtliches Bedürfnis, heißt es in der Stellungnahme. Weder sei ein signifikanter Anstieg sog. Unternehmenskriminalität zu verzeichnen, d.h. von Straftaten, die aus Unternehmen heraus begangen werden und denen mit neuartigen Sanktionen präventiv begegnet werden müsste, noch seien Ungleichbehandlungen von Unternehmen in der Strafverfolgungspraxis ersichtlich, die aus dem Fehlen geeigneter Sanktionen resultieren würden.

 

Die BRAK befürchtet vielmehr dass die angestrebte Pönalisierung von Unternehmen den Prozess der „Ökonomisierung“ und „Privatisierung“ von Strafverfahren verstärken und das Institut der Strafe im Ergebnis schwächen würde. Bereits jetzt werde die Höhe der nach geltendem Recht zulässigen Sanktionen sowohl für die Art und Weise der Strafverfolgung als auch für den Inhalt „einvernehmlicher“ Verfahrensbeendigungen immer bedeutsamer. Die an sich begrüßenswerten Möglichkeiten der Verständigung im Strafverfahren würden dadurch zunehmend den Charakter ökonomisch motivierter und dominierter Aushandlungsprozesse gewinnen, nicht zuletzt auch zu lasten der Rechte Einzelner, so die BRAK.

Weiterführender Link:

Stellungnahme der BRAK (Stlln-Nr. 9/2013, Mai 2013)