Am 13.03.2013 hat der Rechtsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zu den Entwürfen eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts und eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages durchgeführt.

 

Für die Anwaltschaft legte die Vorsitzende des Ausschusses RVG der BRAK, RAinuNin Beck-Bever die von BRAK und DAV in den gemeinsamen Stellungnahmen vorgebrachten Kritikpunkte dar. Sie konzentrierte sich beim 2. KostRMoG auf das lineare Anpassungsvolumen, welches um weitere 2 % erhöht werden sollte, auf die Einführung einer Zusatzgebühr in Höhe von 0,3 für zusätzliche Beweisaufnahmetermine, die Beibehaltung der jetzigen Formulierung der Nr. 2300 VV RVG, die fiktive Terminsgebühr im Sozial- und Verwaltungsrecht, die Einigungsgebühr und den Gegenstandswert beim Ratenzahlungsvergleich und die Fahrtkostenpauschale. Im Hinblick auf das Gesetz zur Änderung der PKH und Beratungshilfe kritisierte sie die geplanten Änderungen bei der Beiordnung in Scheidungsverfahr, die Definition der Mutwilligkeit, die Erweiterung des Beschwerderechts der Staatskasse, den Vorrang der Selbstvertretung bei der Beratungshilfe, die Abschaffung der nachträglichen Antragstellung sowie der Möglichkeit von Vergütungsvereinbarungen und Erfolgshonoraren bei Beratungshilfeberechtigten.

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