Elektronische Steuer-(Vor-)Anmeldung Das Bundesfinanzministerium hat im BMF-Schreiben vom 28.4.2005 (IV A 7 - S 0321 - 34/05) bekannt gegeben, dass Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen für bis zum 31.5.2005 endende Anmeldungs- und Voranmeldungszeiträume - entgegen der gesetzlichen Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung - in Papierform oder per Telefax abgeben werden können. Insoweit wird vom BMF-Schreiben v. 29.11.2004 (IV A 6 – S 7340 – 37/04) abgewichen. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 8/2004 v. 18.11.2004.